Schleswig-Holsteinisches FG: Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen
(Fri, 04 Apr 2025)
Das Schleswig-Holsteinische FG befasste sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von durch Untreue erlangten Einnahmen und entschied, dass diese in der Regel nicht als steuerbare
Vermögensmehrungen gelten, selbst wenn sie für illegale Zwecke, wie Bestechung, verwendet und später teilweise zurückgezahlt werden.
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