Jahresabschluss 2022 muss bis
01.04.2024 veröffentlicht
werden
Hinweis: · 29. Januar 2019
Beim Ehegattensplitting betrachtet das Finanzamt die Eheleute erst separat, anschließend werden beide Einkommen addiert. Die Gesamteinnahmen werden dann wiederum halbiert und die Einkommensteuer wird nur für eine Hälfte angewandt. Das Ergebnis wird mit 2 multipliziert und das Ergebnis ist dann die zu entrichtende Steuerlast. Hinter dem Ehegattensplitting steht also eine komplizierte Rechnung.